FAQ – Häufige Fragen

Allgemein

Allgemeine Fragen zu Arbor Immobilien

Im Rhein-Main-Gebiet, im Rheingau und im Taunus – von Wiesbaden, Mainz und Frankfurt über Idstein und Limburg bis in den Rheingau-Taunus- und Main-Taunus-Kreis.

Ja. Ein erstes Kennenlernen und die grobe Einschätzung Ihrer Immobilie sind für Sie immer kostenlos und unverbindlich.

In der Regel innerhalb eines Werktags. Bei dringenden Anliegen erreichen Sie uns auch telefonisch.

Wertermittlung

Fragen zur Immobilienbewertung

Nichts. Die Ersteinschätzung ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.

Sie liefert eine erste, grobe Einschätzung auf Basis von Marktdaten. Für eine verlässliche Verkaufsstrategie folgt im Anschluss immer eine persönliche Besichtigung vor Ort.

Nein. Die Wertermittlung ist unverbindlich und begründet keine Verpflichtung zum Verkauf.

Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich, um Ihnen die Einschätzung zukommen zu lassen und uns bei Interesse bei Ihnen zu melden. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verkauf

Fragen zum Immobilienverkauf

Das hängt von Objekt und Marktlage ab. Nach der Wertermittlung geben wir Ihnen eine realistische Zeiteinschätzung für Ihre konkrete Immobilie.

Für Verkäufer entstehen keine Vorabkosten. Die Provision wird erst bei erfolgreichem Verkaufsabschluss fällig.

Nein. Wir übernehmen Besichtigungen und Vorauswahl der Interessenten – Sie werden nur bei ernsthaften Kaufinteressenten eingebunden.

Ja, auf Wunsch vermarkten wir Ihre Immobilie diskret über unser Netzwerk statt über öffentliche Portale.

Tippgeber-Prämie

Fragen zur Tippgeber-Prämie

Wir zeigen uns für gute Tipps erkenntlich und besprechen die Details persönlich, sobald aus Ihrem Tipp ein erfolgreicher Abschluss wird.

Sobald aus Ihrer Empfehlung ein erfolgreicher notarieller Verkaufsabschluss geworden ist, nehmen wir persönlich Kontakt zu Ihnen auf.

Nein. Sobald Sie uns den Kontakt vermittelt haben, übernehmen wir die komplette Betreuung.

Die Prämie gilt für neue Kontakte. Stand der Eigentümer bereits mit uns im Gespräch, sagen wir Ihnen das transparent.

Eine Tippgeber-Prämie kann steuerpflichtig sein – das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte klären Sie das mit Ihrem Steuerberater; eine steuerliche Beratung dürfen wir nicht leisten.

Beratungstermin

Lieber persönlich sprechen?

Wählen Sie einen Wunschtermin für Ihren Rückruf – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen rund um Verkauf, Bewertung oder Kauf Ihrer Immobilie.

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